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Hartz-4-Sanktionen verfassungwidrig

Liebe Hartz-4-Empfänger!

Nur keine Panik! Das dumme Geschwafel gewissenloser CDU-Politiker, Hartz-4-Empfängern die finanzielle Unterstützung zu streichen, ist auch diesmal wieder, wie so oft, nicht mehr als heiße Luft von asozialen, profilierungssüchtigen Politschmarozern, die absolut keine Ahnung haben. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich bereits 2010 entschieden, dass Kürzungen des Arbeitslosengeldes 2 verfassungswidrig sind und diese Praxis daher verboten. Alles nachzulesen entweder im Original auf der Webseite des Verfassungsgerichtes oder kommentiert unter diesem Link.